Als er mit C.________ beim Lager angekommen sei, habe ihm dieser vorgeschlagen, ihn entweder nach Hause zu bringen oder in ein Krankenhaus zu fahren. Er habe sich umgezogen und gesagt, er werde alleine gehen. Er habe zu Beginn nicht ins Krankenhaus gehen wollen, weil er nicht gewusst habe, wie ihm geschehe. L.________ hielt demgegenüber fest, C.________ habe dem Beschwerdeführer die konkreten Aufträge schon im Vorfeld erklärt. Als er (L.________) hinzugekommen sei, sei ihm gesagt worden, dass er es dann nochmals tun werde. Der Beschwerdeführer habe schon gewusst, welche Arbeiten zu verrichten seien. C.________ habe ihnen im Lager gezeigt, wie das Gasmessgerät funktioniere.