Er habe ihn über den Vorfall vom Vortag informiert. Da sie nicht gewusst hätten, was am Vortag genau vorgefallen sei, sei es dem Beschwerdeführe verboten gewesen, ins Untergeschoss zu gehen und mit dieser Maschine zu arbeiten. Sämtliches Material, welches er für die auszuführenden Arbeiten zur Verfügung gestellt habe, habe er dem Beschwerdeführer und L.________ erklärt. Der Beschwerdeführer sei am 14. Juli 2021 als erster bei ihm im Lager angekommen. Er habe ihm bereits Erklärungen gegeben, wohin und mit wem er auf die Baustelle gehen werde.