___ staatsanwaltschaftlich befragt. Er sagte aus, er habe dem Beschwerdeführer am frühen Morgen des 14. Juli 2021 erklärt, welche Arbeiten auf der Baustelle zu verrichten seien. Er habe ihm gesagt, dass er auf keinen Fall im Innern mit einer thermischen Kettensäge arbeiten dürfe. Ebenfalls habe er ihm erklärt, dass er einen Ventilator benutzen müsse, wenn er sich trotzdem für Kontrollen ins Innere begeben müsse. Er habe ihm die Sicherheitsmassnahmen erläutert. Der Beschwerdeführer und L.________ hätten vor Ort entschieden, wer welche Arbeiten verrichten werde. Er habe dem Beschwerdeführer und L._____