Er habe ihm gesagt, dass er drinnen sein müsse. Hätte er dies nicht gesagt, wäre er auch gerne draussen gewesen. Betreffend den genauen Unfallhergang führte der Beschwerdeführer aus, er habe dort zu arbeiten begonnen, wo der letzte Arbeiter die Tätigkeit beendet habe. Nach einer Stunde sei er nach draussen gegangen, da es sehr staubig gewesen sei. Danach sei er zurückgegangen und habe weitergearbeitet. Gegen 09.30 Uhr habe er sich übergeben müssen und starke Kopfschmerzen gehabt. Draussen habe er ein Telefongespräch zwischen L.________ und dem Architekten E.________ gehört. Dabei habe er erfahren, was am Vortag passiert sei.