Dazu habe er ein kleines Gerät bei sich getragen, welches das Gas in der Luft gemessen habe. Jedes Mal, wenn das Gerät einen Alarm ausgelöst habe, hätte der Beschwerdeführer nach draussen an die frische Luft gehen sollen. Er sei zwei oder drei Mal beim Beschwerdeführer gewesen, da er mehrmals gehört habe, wie das Gerät gepiepst habe und der Beschwerdeführer noch immer im Raum gewesen sei. Er habe sich zu ihm begeben, um zu schauen, ob alles gut sei und warum er nicht nach draussen gegangen sei. Der Beschwerdeführer habe gemeint, dass alles gut sei und es zu aufwändig sei, immer nach draussen zu gehen.