Das Gaswarngerät habe sich wenige Minuten nach Arbeitsbeginn aktiviert. L.________ habe den Beschwerdeführer angewiesen, nicht mehr im Innern des Untergeschosses Beton zu schneiden. Der Beschwerdeführer sei jedoch nach einigen Minuten an der frischen Luft jeweils ins Untergeschoss zurückgekehrt, bis er sich unwohl gefühlt habe; dies obwohl das Gaswarngerät reagiert habe. Nachdem ihn L.________ angerufen habe, sei er den Beschwerdeführer in Q.________(Ortschaft) abholen gegangen. Er habe den Beschwerdeführer ins Krankenhaus bringen wollen.