_ vor Ort ergangene Weisung habe der Beschwerdeführer nicht befolgt. Der Beschwerdeführer habe am selben Morgen eine Einführung in die Handhabung des Gaswarngeräts des Typs P.________ für die Messung von Benzindämpfen vor dem Entsorgen von Betonresten aus dem Gebäudeinneren erhalten sowie einen Ventilator zur Belüftung des Raumes. Der Beschwerdeführer habe die letzte Fensteröffnung nicht von aussen her machen wollen. Er habe das Gaswarngerät behändigt und sei ins Untergeschoss gegangen, um die Schneidearbeiten am Beton zu machen. Das Gaswarngerät habe sich wenige Minuten nach Arbeitsbeginn aktiviert.