Zur Begründung habe er ausgeführt, dass es am Vortag das gleiche Problem mit einem anderen Mitarbeiter gegeben habe, der das Bewusstsein verloren habe und für den ein Krankenwagen gerufen worden sei. Bei einem erneuten Aufbieten eines Krankenwagens hätte gemäss dem Angestellten die Gefahr bestanden, dass die Baustelle geschlossen und die Arbeiten unterbrochen worden wären. Der andere Angestellte habe zunächst den Architekten – sehr wahrscheinlich E.________ – angerufen. Er habe das ganze Gespräch mitbekommen. Gemäss dem Architekten hätten sich die Arbeiten auf der Baustelle verzögert, weshalb diese hätten fortgesetzt werden müssen.