1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’600.00, werden zu 1/4, ausmachend CHF 400.00, dem Beschwerdeführer 1 und zu 3/4, ausmachend CHF 1’200.00, der Beschwerdeführerin 2 auferlegt. 4. Entschädigungen werden keine zugesprochen.