11 Indes fällt auf, dass sich zum Zeitpunkt der Sperre resp. Beschlagnahme (Ende August/Anfang September 2022) auf dem Vermieterkonto CHF 80'000.00 und im Depot rund 370'000.00 (Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 7. September 2022) befanden, insgesamt somit weit mehr als für die verfügte Beschlagnahme erforderlich war. Dieser Umstand spricht jedoch ebenfalls nicht gegen die Verhältnismässigkeit der erfolgten Zwangsmassnahme.