Abgesehen davon soll sie nach eigenen Angaben gute und gesicherte Vermögensverhältnisse haben. Gleich verhält es sich mit dem Hinweis, dass lediglich Übertretungen Gegenstand des Strafverfahrens bildeten, zumal die baurechtlichen Bestimmungen ja eben gerade eine Einziehung widerrechtlicher Gewinne vorsehen und somit auch eine vorgängige vorläufige Sicherstellung nicht beanstandet werden kann. Auch die Tatsache, dass sich auch korrekt erzielte Mietzinseinnahmen auf dem Konto befinden, lässt die Beschlagnahme nicht als unverhältnismässig erscheinen.