[CHF 1'800.00], ausmachend CHF 3'700.00/Monat) – Mieterträge bis Ende September 2022. Da das Strafverfahren nach wie vor nicht abgeschlossen ist und weiterhin mutmasslich widerrechtliche Gewinne erzielt werden, wird der einzuziehende Betrag über dem im September 2022 errechneten liegen. Ausgehend davon erachtet die Beschwerdekammer den auf CHF 250'000.00 festgelegten Beschlagnahmebetrag grundsätzlich als rechtens. 7.6 Zu den weiteren im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit erhobenen Einwänden ist festzuhalten was folgt: