Mit Mitteilung vom 5. September 2022 stellte die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang in Aussicht, das Verfahren gegen den Beschwerdeführer 1 mit einem Strafbefehl zu erledigen und den vom 6. Mai 2016 bis heute durch die widerrechtliche Vermietung erlangten Bruttogewinn in der Höhe von insgesamt mindestens CHF 220'500.00 einzuziehen. Der vorgenannte Betrag wurde anhand der edierten Mietverträge errechnet (Aktennotiz vom 29. August 2022) und umfasste – hinsichtlich der noch laufenden Mietverhältnisse (K.________ [CHF 1'900.00/Monat] und F.________ [CHF 1'800.00], ausmachend CHF 3'700.00/Monat) – Mieterträge bis Ende September