10 auf das Prinzip, wonach sich strafbares Verhalten nicht lohnen soll, zweifelhaft, ob sich ein Abstellen auf das Nettoprinzip vertreten lässt. Immerhin ist der Beschwerdeführerin 2 seit Jahren bekannt, dass die Vermietung zu Dienstleistungszwecken nicht rechtmässig ist und von der Gemeinde nicht akzeptiert wird. Ungeachtet wiederholten Interventionen seitens der Gemeinde schloss sie offenbar weiterhin entsprechende Mietverträge ab.