__ AG (nachfolgend: Beschwerdeführer 1 und Beschwerdeführerin 2), beide vertreten durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) die vollumfängliche Aufhebung von Ziffer 1 der Verfügung vom 29. August 2022. Die Beschwerdeführerin 2 verlangte darüber hinaus zusätzlich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme sowie der Haftbarkeit des Kantons Bern für den ihr aufgrund der Beschlagnahme erlittenen Schaden.