Die Beschlagnahme sei im Hinblick auf die Einziehung widerrechtlicher Gewinne sowie zur Sicherstellung von Bussen und Verfahrenskosten erfolgt. Mit je einzeln eingereichten Beschwerden vom 15. September 2022 beantragten der Beschuldigte und die C.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführer 1 und Beschwerdeführerin 2), beide vertreten durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) die vollumfängliche Aufhebung von Ziffer 1 der Verfügung vom 29. August