Das vorwerfbare Verhalten des Beschwerdeführers steht daher in adäquatem Kausalzusammenhang zu den ihm auferlegten Verfahrenskosten. Die ihm auferlegten Verfahrenskosten stellen im Übrigen nur einen Teil der insgesamt angefallenen Verfahrenskosten dar. Seinem Cousin C.________, welcher mit Strafbefehl vom 29. August 2022 wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen Anstiftung zur falschen Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilt worden ist, wurde ein grösserer Teil der insgesamt angefallenen Verfahrenskosten auferlegt. 5.2 Zusammengefasst ergibt sich, dass die Kostenregelung in Ziff.