Bei der polizeilichen Einvernahme vom 5. Oktober 2021 gab C.________ (separates Verfahren) zu Protokoll, dass er nicht sagen könne, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt habe. Das Auto werde von seiner Frau, seinem Vater, aber auch von seinen Cousins benutzt. Auf Vorhalt des Radarfotos meinte C.________, dass es sich beim Lenker um seinen Cousin, A.________, handeln könnte. A.________ wurde somit am 3. November 2021 von der Kantonspolizei zur Sache einvernommen. Dabei gab er unter Vorhalt des Radarfotos an, dass es sich beim verantwortlichen Lenker um ihn handle.