zur weiteren Folgegebung an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Diese eröffnete am 19. September 2022 ein Beschwerdeverfahren. Mit Stellungnahme vom 28. September 2022 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden könne. Der Beschwerdeführer liess sich daraufhin nicht mehr vernehmen.