1. Mit Verfügung vom 22. August 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein (Dispositivziffer 1). Die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 400.00 wurden A.________ auferlegt (Dispositivziffer 3) und auf das Ausrichten einer Entschädigung oder Genugtuung wurde verzichtet (Dispositivziffer 4). Mit Eingabe vom 8. September 2022 wandte sich A.___