15 8.4 Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, die Haft belaste ihn aufgrund der Trennung von seiner Familie in psychischer Hinsicht und stelle ihn darüber hinaus vor weitere Probleme. Er müsse dringend seine Buchhaltung ordnen und stehe diesbezüglich unter hohem Druck. Zudem befürchte er, seine Wohnung zu verlieren. Ausserdem leide er an einer Geschlechtskrankheit.