Andere die Fluchtgefahr begründende Indizien lägen nicht vor. Er sei Schweizer, lebe schon lange in Biel und für ihn sei die Schweiz ein Paradies und seine Heimat. Zudem sei er hier auch in familiärer Hinsicht verbunden, würden doch seine Kinder hier leben. Eine Flucht ins Ausland, welche eine Trennung von seinen Kindern bedeuten würde, sei daher unwahrscheinlich. In der F.________ (Land) habe er sich nur aus geschäftlichen Gründen aufgehalten. Dass es so lange gedauert habe, bis er in die Schweiz zurückgekehrt sei, habe insbesondere an der Corona-Situation gelegen.