9 der bereits erwähnten Anklageschrift [Beilage 9 zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft]. Vor diesem Hintergrund ist seine Beteuerung, wonach er keinen Kontakt mehr zum mutmasslichen Opfer wünsche, in Zweifel zu ziehen. Dass ihm scheinbar bewusst zu sein scheint, dass er sich mit einer versuchten Einflussnahme selbst in ein schlechtes Licht rücken würde, mag sein. Mit Blick auf die gegen ihn erhobene Anklage ist für die Beschwerdekammer aber nicht nachvollziehbar, was er damit im vorliegenden Verfahren wegen Vergewaltigung zu bezwecken gedenkt.