9 Opfer und der Beschwerdeführer vor der zu untersuchenden Tat gekannt haben, ebenfalls von grosser Bedeutung. Sie ist demnach ebenfalls von allfälligen Beeinflussungsversuchen des Beschwerdeführers zu schützen. Auf die Mobiltelefone (dasjenige, welches er bei seiner Anhaltung auf sich getragen hat und jenes, welches er im Oktober 2020 benutzt haben will und angeblich in seiner Wohnung erhältlich gemacht werden kann) kann der Beschwerdeführer nur so lange kolludierend einwirken, als diese nicht sichergestellt resp. beschlagnahmt worden sind.