An den Nachweis der Verdunkelungsgefahr sind derzeit keine hohen Anforderungen zu stellen. Auch wenn die angebliche Vergewaltigung schon länger zurückliegt und das mutmassliche Opfer bereits am Folgetag polizeilich einvernommen worden war, steht die Strafuntersuchung aufgrund der Tatsache, dass der Beschwerdeführer erst kürzlich hat angehalten und erstmals zur Sache befragt werden können, erst am Anfang. Beim untersuchten Vorwurf handelt es sich um eine schwere Straftat.