O, Z. 111 f.), dann wieder ist es die Mutter gewesen, welche – im Sinn einer Garantie/Verlobung – CHF 20'000.00 von ihm verlangt und ihn gar bedroht haben soll (a.a.O., Z. 135 f., Z. 144 ff. und Z. 167). Die Aussagen des Beschwerdeführers wirken derzeit nicht überzeugend, auch wenn ihm darin beizupflichten ist, dass eine intime Beziehung zwischen einer 19-Jährigen und einem 51-Jährigen – selbst wenn Letztgenannter der Vater einer Freundin/Kollegin ist und ungeachtet einer allenfalls bereits beste-