O., Z. 192 ff.). Dies mutet, wie das Zwangsmassnahmengericht zu Recht festhält, angesichts seiner angeblich abwehrenden Haltung ebenso seltsam an wie seine Erklärung, wonach er mit der Umarmung das mutmassliche Opfer auf einen späteren Zeitpunkt habe vertrösten wollen (a.a.O., Z. 196 f.: Ich wollte sie beruhigen, da sie unbedingt mit mir schlafen wollte. Ich sagte, es sei nicht gut, ich hätte keine Gefühle und sei nicht so gut veranlagt, ein anderes Mal.). Nicht schlüssig bzw. widersprüchlich erscheinen auch seine Angaben zu angeblich verlangten Geldforderungen. So soll das mutmassliche Opfer ständig Geld von ihm gewollt haben (a.a.O, Z. 111 f.)