Vorliegend könnten den Haftakten keine Gründe entnommen werden, welche diese Entscheidung plausibel erscheinen liessen. Demgegenüber sei eine intime Beziehung zwischen einer 19-jährigen Frau und einem 51-jährigen Mann keinesfalls abwegig, auch dann nicht, wenn es sich beim Mann um den Vater einer Freundin handle. Weiter weist die Verteidigung darauf hin, dass sowohl die Aussagen seines Mandanten als auch diejenigen des mutmasslichen Opfers darauf hindeuten würden, dass Letztere offenbar unter einem gewissen Druck seitens ihrer Familie gestanden habe.