4 Aussagen des Beschuldigten das Opfer seine Nähe gesucht und er sich dagegen gewehrt habe (Hafteröffnung, S. 4 Z 109 f.), wobei er gleichzeitig angibt, er habe am fraglichen Abend zusammen mit dem Opfer auf seinem Bett gelegen und er habe das Opfer umarmt (Hafteröffnung, S. 6 Z 192). Zudem ist in der Tat auffallend, dass sich der Beschuldigte in den Tagen nach der behaupteten Vergewaltigung mit einem «last minute» Flug in die F.________ (Land) abgesetzt und sich in den ca. 14 folgenden Monaten nie mehr in die Schweiz zurückbegeben hat.