Zu den genauen Gründen, weshalb die Kollegin des Opfers diesem genau ein Gespräch mit ihrem Vater empfohlen habe, ist zurzeit nichts bekannt. Ein solcher Ablauf erscheint jedoch entgegen der Ansicht der Verteidigung nicht ausgeschlossen; möglich wäre etwa, dass die Kollegin selbst bei eigenem Liebeskummer aus ihrer Sicht wertvolle Hilfe und Unterstützung von ihrem Vater erhalten hat und diese dem Opfer ebenfalls angeboten hat. Jedenfalls erscheinen die Angaben des Opfers zum Ablauf und Grund der Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten nicht unglaubhaft.