Das Opfer beschreibt sodann ausführlich den folgenden Ablauf der behaupteten Vergewaltigung. Demgegenüber führt der Beschuldigte aus, sie hätten an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr gehabt, wohl aber mehrmals in der Zeit vom April 2020 bis am 05.06.2020; sie hätten eine intime Beziehung gehabt. Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu den Aussagen des Opfers, wonach dieses am 13.10.2020 erstmals Kontakt mit dem Beschuldigten gehabt habe.