Anlässlich der Hafteröffnung bestritt der Beschwerdeführer den Vergewaltigungsvorwurf. Aktenkundig ist weiter, dass beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen diverser Delikte (u.a. wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung zum Nachteil eines Schutzbefohlenen, mehrfacher Drohung, diverser Vermögensdelikte etc.) hängig ist (Anklageschrift vom 28. März 2021 [Beilage 9 zum Haftanordnungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 8. Januar 2022]).