__ am 14. Oktober 2020 wurde der Beschwerdeführer am 15. Oktober 2020 zur Verhaftung ausgeschrieben. Am 28. September 2021 sistierte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen unbekannten Aufenthalts des Beschwerdeführers. Am 5. Januar 2022 konnte dieser, nachdem er rund 14 Monate im Ausland verbracht hatte, bei seiner Einreise in die Schweiz am Flughafen in Genf festgenommen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern zugeführt werden. Anlässlich der Hafteröffnung bestritt der Beschwerdeführer den Vergewaltigungsvorwurf.