___ über seinen amtlichen Verteidiger Beschwerde gegen den Haftanordnungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 8. Januar 2022 erheben. In dieser beantragte er die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die unverzügliche Haftentlassung, eventualiter unter Anordnung diverser Ersatzmassnahmen (Schriftensperre, Electronic Monitoring, Hausarrest und tägliche Meldung bei einem Polizeiposten). Subeventualiter sei die Untersuchungshaft für eine Dauer von maximal zwei Monaten anzuordnen.