1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung. Am 5. Januar 2022 wurde er am Flughafen in Genf festgenommen und mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 8. Januar 2022 für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis zum 4. April 2022, in Untersuchungshaft versetzt. Mit einem als «Berufung» betitelten Schreiben vom 17. Januar 2022 wandte sich A.________ an die Strafabteilung des Obergerichts des Kantons.