Mit Verfügung vom 15. September 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer (nachfolgend: Verfahrensleitung) gestützt auf das Ausstandsgesuch vom 10. September 2022 ein Ausstandsverfahren. Zudem nahm und gab sie von der Stellungnahme des Gesuchsgegners Kenntnis. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet. 1.7 Mit Verfügung vom 20. September 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung von den abschliessenden Bemerkungen des Gesuchstellers vom 19. September 2022 Kenntnis. 1.8 Weitere Eingaben gingen nicht mehr ein.