Mit Verfügung vom 12. September 2022 leitete der Gesuchsgegner das Ausstandsgesuch an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Gleichzeitig nahm er zum Ausstandsgesuch des Gesuchstellers Stellung und beantragte dessen Abweisung. 1.5 Mit separater Verfügung vom 12. September 2022 lud der Gesuchsgegner zur Fortsetzungsverhandlung vom 12. Oktober 2022 vor. 1.6 Mit Verfügung vom 15. September 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer (nachfolgend: Verfahrensleitung) gestützt auf das Ausstandsgesuch vom 10. September 2022 ein Ausstandsverfahren.