8 die Zustelladresse der Staatsanwalt zur Folge, dass die gesetzliche Einsprachefrist ausgelöst wird. Dadurch kann es dazukommen, dass die beschuldigte Person ihr Einspracherecht faktisch verliert, bevor sie überhaupt vom Strafbefehl Kenntnis nehmen konnte. Wie die Vorinstanz nachvollziehbar darlegt, wäre es dem Beschuldigten vorliegend infolge der Bezeichnung der Zustelladresse bei der Staatsanwaltschaft faktisch kaum möglich gewesen, den Strafbefehl innert nützlicher Frist zur Kenntnis zu nehmen und gestützt darauf fristgerecht eine (auch im Lichte von Art.