1 des Vertrages zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik zur Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 28. Oktober 1996 eine direkte postalische Zustellung von Straferkenntnissen zulässig gewesen. Eine solche sei vorliegend nicht erfolgt.