1.2 Das Regionalgericht teilte mit Eingabe vom 14. September 2022 mit, dass auf die Begründung in der angefochtenen Verfügung verwiesen und auf weitere Ausführungen verzichtet werde. 1.3 Mit Eingabe vom 4. Oktober 2022 beantragte der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.