1. 1.1 Mit Verfügung vom 2. September 2022 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) fest, dass die Einsprache von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) gegen den Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 24. Februar 2020 gültig sei. Gleichzeitig forderte es das Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) auf, umgehend die Entlassung des Beschuldigten aus dem Strafvollzug zu überprüfen und gegebenenfalls zu veranlassen. Der Beschuldigte wurde noch selben Tags entlassen.