5 6. Mai 2021 E. 7.2; 6B_1212/2018 vom 5. Juli 2019 E. 2.3; je mit Hinweisen). 4.5.2 Gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft ist festzuhalten, dass der Beschuldigte 2 als Behördenmitglied den Tatbestand des Sonderdelikts von Art. 312 StGB grundsätzlich erfüllen könnte. Wie die (General-)Staatsanwaltschaft ausführt, ist aufgrund der Strafanzeige vom 25. Juli 2022 jedoch nicht ersichtlich, inwiefern sich der Beschuldigte 2 des Amtsmissbrauchs hätte schuldig machen sollen.