2 3. 3.1 Gemäss Strafanzeige vom 25. Juli 2022 (Verfahren EO 22 8699) wirft der Beschwerdeführer der Direktion des Regionalgefängnisses Burgdorf, evtl. A.________, Sachentziehung, Veruntreuung und Amtsmissbrauch vor. Zur Begründung führt er an, dass ihm am 26. Oktober 2021 Bilder aus Zeitungen und Zeitschriften aus der Zelle entfernt und ihm im Januar 2022 bei seiner Verlegung nicht wieder ausgehändigt worden seien. Bei den Bildern handle es sich um «legale» Bilder, welche er mit Genehmigung des D.________ in seiner Zelle habe aufbewahren dürfen.