wegen Sachentziehung, Veruntreuung und Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 26. Oktober 2021 in Burgdorf, nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 5. September 2022 (Übergabe an die Anstaltsleitung: 5. September 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: a) es die URP zu gewähren b) es sei die Anzeige der Sachentziehung zu verfolgen c) es sei die Anzeige wegen Veruntreuung zu verfolgen