_» über Magien und Manipulation an die Lebensgeschichte der Beschwerdeführerin gekommen sein und ihre gesamte Geschäftsidee darauf aufgebaut haben soll. Beweise dafür, dass die Geschäftsidee von «B.________» auf der Lebensgeschichte basieren soll, werden indes keine vorgelegt. Mithin ist vorliegend auch in diesem Zusammenhang kein strafrechtlich relevantes Verhalten von «B.________» erkennbar. 3.5 Nach dem Gesagten hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen «B.________» bzw. unbekannte Täterschaft zu Recht nicht an die Hand genommen. 4. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.