6 sein sollen, um die Beschwerdeführerin zu belästigen. Auch nicht nachvollziehbar ist, inwiefern die Beschwerdeführerin tatsächlich belästigt worden sein und wer sie ausspioniert haben soll. Entsprechendes wird auch in der Beschwerde nicht näher ausgeführt. Aus der Beschwerde geht lediglich hervor, dass «B.________» über Magien und Manipulation an die Lebensgeschichte der Beschwerdeführerin gekommen sein und ihre gesamte Geschäftsidee darauf aufgebaut haben soll.