_» eingeschränkt worden sein soll. In der Beschwerde wird diesbezüglich nur vorgebracht, dass die «Blockaden» aufgrund mehrerer aufdringlicher Umarmungen und Körperberührungen entstanden sein und über zwei Jahre bestanden haben sollen. Beweise dafür, dass die Beschwerdeführerin in diesem Zeitraum an ihrer (geistigen) Gesundheit arbeiten bzw. sich therapieren lassen musste und «B.________» dafür ursächlich war, wurden jedoch auch im Beschwerdeverfahren nicht eingereicht. Ob (aufdringliche) Umarmungen und Körperberührungen überhaupt Ursachen für «psychische / mentale Blockaden» sein und ob Letztere einen Krankheitswert i.S.v.