5 diskriminieren. Dies habe dazu geführt, dass die Beschwerdeführerin auf allen Ebenen des Lebens diskriminiert worden sei; insbesondere habe sie deswegen keine Arbeit gefunden bzw. vom RAV nicht vermittelt werden können. Inwiefern die Beschwerdeführerin dadurch von «B.________» persönlich diskriminiert worden bzw. unmittelbar betroffen sein soll, bleibt jedoch offen. Gleiches gilt bezüglich des Vorwurfs, wonach die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer deutschen Sprache diskriminiert werde.