4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 22. Februar 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: