1. 1.1 Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 23. November 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter bzw. Gesuchsteller) wegen Diebstahls (geringfügiges Vermögensdelikt) und wegen Übertretung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Dagegen erhob er am 24. November 2021 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft lud den Beschuldigten daraufhin mit Vorladung vom 30. November 2021 zur Einvernahme vor.